Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins
Technische Innovationen und Kompetenzen im Katastrophen- und Umweltschutz e.V. (TIKU)

Technische Innovationen und Kompetenzen im Katastrophen- und Umweltschutz e.V. (TIKU)


Beitragsordnung


Die Beitragsordnung wurde am 25.04.2017 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen.


§ 1. Höhe der Beiträge

(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 60 Euro.


(2) Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt mindestens 150 EUR.
Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern jährlich 150 EUR
Unternehmen mit 10 bis 25 Mitarbeitern jährlich 300 EUR
Unternehmen mit 26 bis 100 Mitarbeitern jährlich 600 EUR
Unternehmen mit 101 bis 250 Mitarbeitern jährlich 1.200 EUR
Unternehmen mit 251 bis 500 Mitarbeitern jährlich 2.400 EUR
Unternehmen über 500 Mitarbeiter jährlich 4.800 EUR
Hochschulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen jährlich 2.000 EUR
(3) Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.

§ 2. Ermäßigung

(1) Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.


(2) Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 30 Euro.
(3) Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1 und nicht gegen den Vorsitzenden.

§ 3. Fälligkeit/Zahlungsweise

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar in voller Höhe fällig bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags anteilig für das Restmitgliedsjahr, danach jeweils zum 1. Januar in voller Höhe. Auf Antrag kann eine Zahlung des Mitgliedsbeitrages auch halbjährlich oder vierteljährlich erfolgen.


(2) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.
(3) Alternativ zu Absatz 2 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.


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